Behördenmitglied KESB (80 – 90 %)
von: Kanton Uri
Selbstständige Führung der zugewiesenen Verfahren der KESB Durchführung eigener Abklärungen und Erteilen von Abklärungs- und Gutachtensaufträgen Persönliche Anhörung der Betroffenen und weiterer beteiligter Personen und Institutionen Erlass von verfahrensleitenden Verfügungen und Anordnung von vorsorglichen Massnahmen Wo gesetzlich vorgesehen, Erlass von Entscheiden in Einzelzuständigkeit Antragstellung an die Gesamtbehörde bei den zugewiesenen …
